Aufgrund der vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung muss jede irische Firma den oder die Beneficial Owner/s der Gesellschaft registrieren und in das Central Register of Beneficial Ownership (https://rbo.gov.ie) eintragen lassen.

Als Beneficial Owner gelten dabei, alle an der Firma beteiligten natürlichen Personen, die entweder

  • direkt oder indirekt (etwa über eine Dachgesellschaft) mehr als 25 Prozent der Anteile halten
  • oder die Mehrheit der Stimmrechte besitzen
  • oder in einer anderen Art und Weise einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben (weshalb auch Companies Limited by Guarantee die Meldung vornehmen müssen)
Diese Personen müssen das Formblatt BEN2 ausfüllen, wobei das Folgende zu beachten ist.

Seite 1: Part A

Es müssen hier die folgenden Personenangaben des jeweiligen Beneficial Owners eingetragen:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift
Die Nationalität und das Wohnland müssen auf Englisch angegeben sein, nicht auf Deutsch!

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Das Formular sollte vorzugsweise am Computer ausgefüllt werden. Handschriftlich geht zur Not auch, allerdings nur, wenn die Handschrift nicht allzu expressiv geraten und gut leserlich ist, weshalb BLOCKBUCHSTABEN dafür dann auch eher angeraten sind.

Seite 2: PART C

Auf dieser Seite müssen wie abgebildet der Name des Benificial owners und Angaben zum Notar eingetragen werden. Das zweite Kästchen in der Mitte muss angekreuzt werden, wo angegeben werden muss, ob die Identifizierung über einen Ausweis (Identity Card) ODER einen Pass (Passport) stattgefunden hat.

Der Benificial Owner muss dann oben über Signature of Declarant (benifical owner) unterschreiben und der Notar unten über Signature of Witness (Notary public).



Bitte beachten Sie, dass das Formular retourniert wird, sollte bei PART C auch nur eine einzige Angabe fehlen. Sie müssen dann ggf. NOCHMAL ZUM NOTAR RENNEN und NOCHMAL ZAHLEN.

In der Praxis hängen Notare gerne zusätzlich noch ein Blatt mit einem eigenen Beglaubigungstext an, was auch OK ist, sofern dieser auf Englisch ist, oder auch auf Englisch zusätzlich zu einer deutscher Version. Rein deutsche Versionen werden abgelehnt.

Hinweis für den Notar: Es muss nicht der Inhalt des Formular bestätigt werden, d.h. es geht ausdrücklich nicht um eine Beurkundung des Ganzen, sondern lediglich um die Bestätigung der Identität und der Unterschrift. Dafür kommt prinzipiell jeder Notar infrage. 

Achtung: Ordnungszahlen

Bei der Datumsangabe unten rechts - die ebenfalls auf Englisch erfolgen muss - sollten die Ordnungszahl (erster, zweiter, dritter) verwendet werden, wobei einfach nur ein th an die jeweilige Zahl angehängt wird. MIT AUSNAHME VON:

1st first | 2nd second | 3rd third

21st twenty-first | 22nd twenty-second | 23rd twenty-third

31st thirty-first

Bitte schicken Sie uns die unterschriebene und beglaubigte Version des BEN2-Formulars dann in Form eines sauberen und hochwertigen Scans per Email, sodass wir diese dann beim RBO für Sie einreichen können. 

MELDUNG ZWINGEND ERFORDERLICH

BITTE BEACHTEN SIE, dass die Registrierung des bzw. der Beneficial Owner/s in keinem Fall optional, sondern für ausnahmslos alle irischen Firmen zwingend erforderlich ist. Die Nicht-Einreichung des Formblatts gilt in Irland als Straftat und es werden empfindliche Geldbußen sowohl gegen Firmen als auch gegen Geschäftsführer verhängt, die sich weigern die gesetzlich erforderlichen Information in der erforderlichen Form bereitzustellen.

Rücksendung wenn möglich innerhalb von 14 Tagen

Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die Angelegenheit zeitnah bearbeitet wird.