Seit der jüngsten Reform des irischen Gesellschaftsrechts durch den Companies (Corporate Enforcement Authority) Act 2021 müssen sich die Geschäftsführer einer irischen Limited beim Companies Registration Office (CRO) identifizieren und ihre persönlichen Daten überprüfen lassen.

Für in Irland ansässige Personen genügt dazu die Mitteilung der irischen Sozialversicherungsnummer (Personal Public Service Number, PPS) bei der Gründung einer Limited bzw. bei Änderungen in der Geschäftsführung.

Personen, die über keine PPS verfügen, müssen stattdessen eine "Verified Identity Number" (VIF) beantragen, und zwar mit einem dafür vorgesehenen Formular, der VIF Form (Declaration as to Verification of Identity).

Diese VIF Form muss 

  • den Namen (vollständig, so wie im Pass oder Ausweis angegeben)
  • das Geburtsdatum
  • die Staatsangehörigkeit sowie
  • die Anschrift 

des jeweiligen Geschäftsführers enthalten. Die Personalangaben und die Unterschrift des Geschäftsführers auf dem Formular müssen von einem Notar bestätigt werden. 

Bei Ausländern im Sinne von nicht in Irland ansässigen Personen kann die Bestätigung von einem Notar Vorort im Heimatland durchgeführt werden. Eine Reise nach Irland ist nicht erforderlich.

Hinweise zum Ausfüllen

Bitte füllen Sie das VIF-Formular wie folgt aus und lassen Sie uns die bestätigte Version dann als  hochwertigen Scan per Email zukommen.

PART A


Es müssen hier die folgenden Personalangaben eingetragen werden. Die Nationalität und das Wohnland müssen auf Englisch angegeben werden, nicht auf Deutsch.

Das Formular kann am Computer oder auch handschriftlich ausgefüllt werden. Wenn handschriftlich, dann müssen die Angaben in BLOCKBUCHSTABEN und vor allem leserlich eingetragen werden.

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PART C


Auf dieser Seite müssen wie abgebildet der Name des Geschäftsführers und die Angaben zum Notar (oben: Name, weiter unten unter "AT": Anschrift des Notars) eingetragen werden.

Das zweite Kästchen in der Mitte muss angekreuzt werden, und angegeben, ob die Identifizierung über einen Ausweis (Identity Card) ODER einen Reisepass (Passport) erfolgt ist.

In den Feldern, die rot markiert sind, müssen die beiden Unterschriften plaziert werden. Oben die des Geschäftsführers, unten die des Notars.
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Bitte beachten Sie, dass das Formular retourniert wird, sollte bei PART C auch nur eine einzige Angabe fehlen. Sie müssen dann unter Umständen nochmal zum Notar rennen und nochmal zahlen.


Anhänge


In der Praxis hängen Notare gerne zusätzlich noch ein Blatt mit einem eigenen Erklärungstext an. Das ist OK ist, sofern dieser auf Englisch ist oder auch auf Englisch zusätzlich zur deutschen Version der Ausführungen. Rein deutsche Versionen werden abgelehnt, weil die Amtssprache in Irland Englisch ist und nicht Deutsch.

Ein solcher Anhang ersetzt NICHT die Angaben in PART C.

Hinweis für den Notar: Es muss nicht der Inhalt des Formular bestätigt werden, d.h. es geht ausdrücklich nicht um eine Beurkundung des Ganzen, sondern lediglich um die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und der Identität des Unterzeichners.

Achtung: Ordnungszahlen

Bei der Datumsangabe unten rechts - die ebenfalls auf Englisch erfolgen muss - sollten die Ordnungszahl (erster, zweiter, dritter) verwendet werden, wobei einfach nur ein th an die jeweilige Zahl angehängt wird, wie z.B. 5th.

Mit Ausnahme von:

1st first | 2nd second | 3rd third

21st twenty-first | 22nd twenty-second | 23rd twenty-third

31st thirty-first

Bitte schicken Sie uns die unterschriebene und beglaubigte Version des Formulars dann in Form eines sauberen und hochwertigen Scans per Email, sodass wir diesen dann beim CRO für Sie einreichen können.