Speziell für die Unterschriften auf dem Gesellschaftsvertrag (Constitution) wird ein Unterschriftszeuge benötigt, der bestätigt, dass die in der Constitution aufgeführten Personen auch tatsächlich selbst unterschrieben haben.

Dieser Zeuge muss IN DRUCKBUCHSTABEN auf der letzten Seite der Constitution unter Witness to the above Signatures mit Namen und Anschrift leserlich aufgeführt werden. Dieser Zeuge selbst muss jedoch nicht unterschreiben.

Der Unterschriftszeuge darf keine an der Gesellschaft beteiligte Person sein. Der Zeuge kann ansonsten sein, wer will. Es gibt keinerlei spezielle Anforderungen, auch nicht im Hinblick auf den Wohnsitz, der sich überall auf dem Planeten befinden kann.
 
Bitte beachten Sie, dass Anträge, bei denen die Angaben zum Zeugen fehlen, abgelehnt werden.