Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zu dem von Ihnen erworbenen Gründungspaket und dem genauen Ablauf der Gründung. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch, da nur so ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.

Step 01: Beantragung der Eintragung Ihrer neuen Limited Company und Versand der Antragsunterlagen

Sobald uns alle Ausweispapiere und Adressnachweise von Ihnen vorliegen, wird die Gründung Ihrer neuen Limited in einem halbelektronischen Verfahren durchgeführt, bei welchem dem Companies Registration Office (CRO) zunächst alle Angaben zur Firmengründung elektronisch übermittelt werden. In einem zweiten Schritt müssen dann eine Konformitätserklärung (A1 - Declaration of Compliance) sowie die Satzung der Gesellschaft (Constitution) von allen an der Firma beteiligten Personen unterschrieben und im Original per Post an das CRO geschickt werden. 

Sie erhalten dazu von uns vollständig vorbereitete Unterlagen, die Sie nur noch abzeichnen und dann nach Irland schicken müssen an die folgende Anschrift:

CRO/New Companies Section
Bloom House
Gloucester Place Lower
Dublin 1
Irland
Es gibt dabei zwei Varianten, abhängig davon, ob der für die Gründung zwingend notwendige Company Secretary von Ihnen oder von uns gestellt wird, der ebenfalls unterschreiben muss: Wird der Secretary von Ihnen gestellt, so können Sie die per Email zugestellten Unterlagen einfach ausdrucken und dann unterschreiben und losschicken. Wird der Secretary von uns gestellt, so müssen wir den Antrag ebenfalls unterschreiben, weshalb Sie in diesem Fall die Unterlagen per Post von uns erhalten. 

Wir empfehlen in beiden Fällen, dass - bevor Sie die Unterlagen nach Irland schicken - Sie uns einen Scan von den unterschriebenen Dokumenten per Email zukommen lassen an support@easy-ireland.ie oder auch per Fax an +353 1 556 33 07, so dass wir diese noch einmal überprüfen können. Nicht selten scheitern Eintragungen an Flüchtigkeitsfehlern, was ärgerlich ist, da sich eine Eintragung dann immer um ein bis zwei Wochen verzögert, da fehlerhafte Dokumente wieder umständlich per Post retourniert werden und dann erneut an das CRO geschickt werden müssen. 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie in Eile sind und die Gründung möglichst schnell abwickeln möchten oder müssen, dann empfiehlt sich unter Umständen der Versand dieser Unterlagen per Overnight-Kurier, was z.B. von DHL oder UPS angeboten wird, und was die Gründung spürbar beschleunigt. Die Laufzeiten für die reguläre Post von Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Irland liegen in der Regel nämlich zwischen vier und zehn Tagen, wobei wir auch schon Fälle erlebt haben, bei denen eine Sendung satte zwei Wochen unterwegs war.

Step 02: Versand der Gründungsurkunde nach erfolgter Eintragung

Die Bearbeitungszeit beträgt nach Eingang des schriftlichen Antrags beim Companies Registration Office dann in der Regel vier bis fünf Werktage. Gleich nach der Eintragung Ihrer neuen Firma beim CRO erhalten Sie eine Email mit der Gründungsurkunde. Ihre Firma ist dann bereits rechtsfähig und es können erste Verträge unterschrieben werden. Es dauert dann noch eine gewisse Zeit, bis das Companies Registration Office die hinterlegten Unterlagen online zur Verfügung stellt, weil diese erst eingescannt werden müssen, was in der Regel je nach Arbeitsaufkommen weitere zwei bis fünf Werktage in Anspruch nimmt.

Step 03: Versand weiterer Firmenunterlagen vorab per Email und dann per Post

Sobald alle Firmenunterlagen vollständig verfügbar sind, werden diese ebenfalls wieder vorab im pdf-Format per Email an Sie verschickt und dann auch per Post an die von Ihnen bei der Bestellung angegebene Versandanschrift. 

Ihr Kundenordner enthält dabei die folgenden Firmenunterlagen:

Step 04: Erstellung und Versand der Beglaubigungen per Post

Parallel dazu werden alle beglaubigten Firmenunterlagen angefertigt, die im Umlaufverfahren erstellt werden müssen. Das bedeutet: Zunächst beglaubigt ein irischer Notar verschiedene Firmenunterlagen, die im Anschluss vom Departments für auswärtige Angelegenheiten mit einer so genannten Apostille versehen werden. Das Außenministerium schickt die Unterlagen dann direkt an den beeidigten Übersetzer, der noch eine bestätigte Übersetzung an diesen Unterlagen anbringt.

Leider, leider: All das dauert eine gewisse Zeit, weil neben den Bearbeitungszeiten der einzelnen Stellen auch noch Postwege hinzukommen. Bitte gedulden Sie sich deshalb etwas im Hinblick auf die Lieferung der beglaubigten Firmenunterlagen.

Step 05: Behördliche Anmeldung  

Nach Eintreffen der Postsendung mit den beglaubigten Firmenunterlagen kann dann die behördliche Anmeldung der Ltd. & Co KG Vorort erfolgten, die je nach Land im Detail unterschiedlich ausfällt.

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