Die erforderlichen Beglaubigungen für die Anmeldung einer Zweigniederlassung (oder Ltd. & Co KG) in Deutschland, Österreich oder der Schweiz können nicht parallel beschafft, sondern sie müssen im Umlaufverfahren erstellt werden. Das bedeutet: Zunächst beglaubigt ein irischer Notar - oder das Company Registration Office - verschiedene Firmenunterlagen, die im Anschluss vom Department of Foreign Affairs and Trade mit einer Apostille versehen werden, welche die Echtheit der Beglaubigung bestätigt und das Dokument rechtsverbindlich auch in diesen Ländern macht.
Das Department schickt die Unterlagen dann direkt an den beeidigten Übersetzer, der noch eine beglaubigte, deutsche Übersetzung an diesen Unterlagen anbringt. Es müssen also nacheinander drei verschiedene Beglaubigungen an diesen Firmenunterlagen angebracht werden - was schlichtweg eine gewisse Zeit dauert. Zu den Bearbeitungszeiten der einzelnen Stellen gesellen sich dann noch die Postwege und mindestens drei Wochenenden.
Können beglaubigte Unterlagen nicht auch per Email verschickt werden?
Nein, weil es sich dabei dann um eine Kopie eines Originals handeln würde, die in dieser Form nicht akzeptiert wird, weil sie nicht fälschungssicher ist und manipuliert werden kann, etwa mit Bildbearbeitungssoftware.