Die Gründung einer irischen Limited Company findet normalerweise halb-elektronisch statt. Es wird zunächst per Webschnittstelle ein Antrag beim Companies Registration Office (CRO) eingereicht, der dann zusätzlich noch einmal ausgedruckt und unterschrieben per Post an das CRO geschickt werden muss.
Die Bezahlung der Bearbeitungsgebühren für die Eintragung der Limited erfolgt in diesem Fall ebenfalls elektronisch, wobei diese einfach von unserem eigenen Kundenkonto beim CRO abgebucht werden.
Ganz anders liegt der Fall bei einer Company Limited by Guarantee, die nach wie vor nur rein in Papierform gegründet werden kann. Es erfolgt hier vorab keine elektronische Übermittlung der Gründungsdaten und Zahlung an das Companies Registration Office, sondern die Bezahlung der Gründungsgebühren erfolgt erst nach Eingang des Antrags per Post, wozu das CRO zu allem Überfluss ein von uns unterschriebenes Genehmigungsformular im Original verlangt - die sogenannte Payment Authorisation Form. Diese muss dem Gründungsantrag beigefügt werden.
Das bedeutet, dass wir Ihnen diese Payment Authorisation Form zwingend per Post zuschicken müssen, da ein ausgedruckter Scan per Email nicht akzeptiert wird.
Bitte warten Sie deshalb unbedingt den Eingang dieser Payment Authorisation Form ab, bevor Sie die Gründungsunterlagen an das Companies Registration Office schicken, da der Gründungsantrag ansonsten abgelehnt wird.