Ebenso wie etwa Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften in Deutschland beim deutschen Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen, so sieht auch die irische Gesetzgebung die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen von Limited Companies beim Companies Registration Office (CRO) vor.

Wichtig: Es geht hierbei um die Veröffentlichung des Abschlusses mit dem Zweck diesen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und insofern um die Einhaltung einer Publikationspflicht - und nicht etwa um die Einreichung des Jahresabschlusses beim irischen Finanzamt im Zuge einer Steuererklärung, was etwas völlig anderes ist. Es geht also nicht im Ansatz um das Thema Steuern.

Abgabefrist der Bilanz in Irland wie bei Annual Return

Die Abgabe des Jahresabschlusses (Annual Accounts) ist in Irland an die Abgabe des Annual Returns gekoppelt, wobei der erste Abschluss das erste Mal zusammen mit dem zweiten Annual Return eingereicht werden müssen. Grund dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des ersten Annual Returns (= 6 Monate nach der Gründung der Gesellschaft) noch kein Jahresabschluss vorliegt, weil das erste finanzielle Geschäftsjahr dann ja noch gar nicht zu Ende ist.

Abgabepflicht gilt für alle Limiteds, einerlei ob diese finanziell aktiv sind und wo sie betrieben werden

Die Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses betrifft jede Limited Company, einerlei, ob diese auch in Irland steuerpflichtig ist oder nicht. Wird eine Limited Company ausschließlich in Deutschland oder Österreich betrieben, so muss der entsprechende Jahresabschluss aus dem jeweiligen Land eingereicht werden, der dem Gesamtabschluss der Gesellschaft entspricht. Ein solcher Jahresabschluss kann allerdings nicht in der Urform und auf Deutsch in Irland eingereicht werden, sondern dieser muss vorher in das irische System überführt und übersetzt werden.

Dormant Accounts für ruhende Gesellschaften

Sollte Ihre Firma im ersten Bilanzierungszeitraum finanziell nicht aktiv gewesen sein, so können wir eine Bilanz für ruhende Gesellschaften (Dormant Company Accounts) einreichen, die wir eigenständig anfertigen. Bitte geben Sie uns in diesem Fall einfach Bescheid.

Da das Financial Statement an den Annual Return gekoppelt ist es die Nicht-Abgabe des Annual Returns, die schließlich zu Bußgeldern oder später zur Löschung einer Gesellschaft von Amts wegen führt, wenn kein Abschluss angefertigt und eingereicht werden. Denn ein Annual Return wird nur akzeptiert, wenn er komplett mit dem Financial Statement eingereicht wird.