Da europäische Banken mannigfaltigen Regularien unterworfen sind - insbesondere den EU-Vorschriften zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (http://bit.ly/2GxcDQi) - werden für die Eröffnung Ihres neuen Geschäftskontos verschiedene Unterlagen und Nachweise von Ihnen benötigt, die bestimmten Vorgaben entsprechen müssen.
Insbesondere werden Nachweise benötigt für
- die Identität aller an der Firma beteiligten Personen
- die Wohnanschrift aller an der Firma beteiligten Personen
- den angegebenen Geschäftszweck der Firma
Identitätsnachweise
Als Identitätsnachweis kann dienen ein gültiger
- Ausweis
- Reisepass
- oder Führerschein
Es wird davon entweder ein qualitativ hochwertiger Scan mit guter Auflösung benötigt, was Scans, die aussehen wie eine 20 Jahre alte Fotokopie und dergleichen, ausschließt. Alternativ geht auch ein scharfes Handyfoto, das möglichst plan (nicht schräg) und ohne störende Reflektionen aufgenommen sein muss. Schön wäre außerdem, wenn nicht alles auf dem Kopf steht.
Aufenthaltstitel bereiten bei den meisten Banken Schwierigkeiten und werden in der Regel nicht als Nachweis akzeptiert.
Nachweis für die Wohnanschrift
Ebenfalls von allen an der Firma beteiligten Personen wird ein aktueller Adressnachweis (nicht älter als 3 Monate) in Form einer Verbrauchsrechnung (Festnetztelefon, Gas, Wasser oder Strom) oder eines Schreibens von einer Bank benötigt.
Bitte lesen Sie dazu unbedingt auch: Was wird als Adressnachweis akzeptiert?
Nachweise zur Geschäftstätigkeit
Auch der Geschäftszweck und die Herkunft der Gelder müssen belegt werden, was heutzutage über eine Webseite bewerkstelligt wird.
Das bedeutet, es wäre optimal, wenn zur Kontoeröffnung bereits eine Webseite online ist oder die ersten Entwürfe dazu vorzeigbar.
Eine Kontoeröffnung geht zwar prinzipiell auch ohne dem Vorhandensein einer Webseite, allerdings erschwert das Fehlen einer Webseite eine Kontoeröffnung erheblich, weil dann andere Nachweise für den Geschäftszweck erbracht werden müssen, was abhängig vom konkreten Fall sehr mühselig und auch zeitraubend werden kann. Ist indes eine Webseite vorhanden, dann ist eine Kontoeröffnung dagegen meist innerhalb von 2-3 Werktagen erledigt.
Keinesfalls lässt sich ein Konto völlig ohne Belege zum Geschäftszweck eröffnen.
Lesen Sie dazu auch: Wie sollte eine präsentable Firmenwebseite aussehen?
Wir möchten an dieser Stelle rein vorsorglich darauf hinweisen, dass diese Vorgaben keineswegs von uns gemacht werden, sondern ausschließlich von den Banken bzw. den entsprechenden Gesetzgebern. Wir sind in diesem Zusammenhang deshalb nur diejenigen, die Ihnen eine Kontoeröffnung erleichtern, indem wir Ihnen das System und die Erfordernisse erläutern und Ihnen beim Zusammenstellen und teils auch bei der Gestaltung dieser Nachweise behilflich sind. Bitte lassen Sie deshalb Ihren eventuellen Unmut über diese Vorschriften nicht an uns aus, da wir dafür schlichtweg nicht der passende Adressat sind.